03.12.2021 – Corona Update für Jäger
Von der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
An die Jagdbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und der Region Hannover
406-65001-323 (H) Hannover, 03.12.2021
Nach der landesweit ausgerufenen Warnstufe 2 am 01.12.2021 gelten für die Nutzung von Schießstätten die Regelungen des § 8 b Abs. 4 Nds. Corona-Verordnung in der aktuell gültigen Fassung.
Danach dürfen ungeimpfte Jägerinnen und Jäger die Schießstätten, die den Sportanlagen zuzuordnen sind, zur Aufrechterhaltung ihrer Schießfertigkeit nicht mehr betreten, da sie die geforderten Voraussetzungen nicht erfüllen.
Auch eine Einstufung der Aufrechterhaltung der Schießfertigkeit im Rahmen der Gefahrenabwehr vor dem Hintergrund der ASP (vgl. § 8 Abs. 3 Nr. 3 Nds. Corona-VO) aus dem Frühjahr 2021 ist auf Grund der angespannten Pandemie-Lage nicht mehr gegeben, da zum damaligen Zeitpunkt die Impfquote noch sehr gering war, während sie heute bei rd. 71 % (vollständig geimpft) der niedersächsischen Bevölkerung liegt und damit eine Ausnahme nicht mehr rechtfertigt.
Mit freundlichen Grüßen
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat 406 – Forstpolitik, Jagd und Holzwirtschaft