aktuell Aktuelles
Der Schießnachweis ist in Niedersachsen für Gesellschaftsjagden gesetzlich verpflichtend.
In der aktuell modernsten und schönsten Raumschießanlage Norddeutschlands in Wietmarschen können Sie aktuell den in Niedersachsen gesetzlich vorgeschriebenen Schießnachweis (gemäß NSchießÜVO; in Kraft seit 01.02.2025) für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden, bei denen Schalenwild erlegt werden soll, mit einer Büchse absolvieren. Natürlich können Sie bei uns auch die vorgeschriebenen Schießnachweise für andere Bundesländer durchführen. Sprechen Sie uns gerne bei der Buchung an.
Sie sind nicht Mitglied der Jägerschaft Grafschaft Bentheim e. V.
Wenn Sie kein Mitglied der Jägerschaft Grafschaft Bentheim sind, müssen Sie sich zur Buchung Ihrer Schießzeiten registrieren. Im Buchungskalender finden Sie oben rechts die Schaltfläche für Ihre Anmeldung:
Selbstverständlich können wir die Registrierung und Anmeldung auch telefonisch vornehmen. Wir sind Montag bis Freitag unter der Rufnummer +49 5908 2404 910 für Sie erreichbar.
SIE sind MITGLIEDER der JÄGERSCHAFT GRafschaft Bentheim e. V.
Sie sind bereits als VIP-Nutzer in unserem Buchungssystem angelegt. Bitte füllen Sie zur Freischaltung Ihres Mitgliederzuganges das Registrierungsformular aus:
Selbstverständlich können wir die Freischaltung auch telefonisch vornehmen. Wir sind Montags bis Freitag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr unter der Rufnummer +49 5908 2404 910 für Sie erreichbar.
Neuigkeiten
Seit dem 01.04.2025 ist es in Niedersachsen verboten die Jagd mit bleihaltigen Geschossen auszuüben.
Jäger*innen dürfen seit dem 01.04.2025 gem. Niedersächsischem Jagdgesetz (NJagdG, §24 Abschnitt 1 Nr. 1) bleihaltige Geschösse nicht mehr bei der Ausübung der Jagd verwenden. In unserer Raumschießanlage dürfen die Restbestände auf unserer 100m-Bahn zum üben noch verwendet werden.
Zum Buchungskalender / Anmeldung
Selbstverständlich können Sie die Buchung auch telefonisch unter +49 5908 2404 910 vornehmen